Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die von der Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG, Blasum 1, 59368 Werne, durchgeführt werden. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
2. Veranstaltungszeit
Die Veranstaltungen enden spätestens um 4:00 Uhr. Nach dieser Zeit ist das Verlassen der Veranstaltung erforderlich.
3. Teilnehmeranzahl
Die genaue Personenanzahl muss bis spätestens 16 Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Änderungen sind nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
4. Preise für Kinder
- Kinder bis 6 Jahren werden nicht berechnet.
- Kinder von 6 bis 12 Jahren zahlen 50 % des regulären Preises.
- Kinder ab 12 Jahren zahlen den vollen Preis.
5. Stornierung
Im Falle einer Stornierung der Veranstaltung gelten folgende Fristen und Gebühren. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250 € an:
- 60 bis 31 Werktage vor der Veranstaltung: 25 % der Bestellsumme
- 30 bis 14 Werktage vor der Veranstaltung: 50 % der Bestellsumme
- 13 bis 4 Werktage vor der Veranstaltung: 75 % der Bestellsumme
- Ab 3 Werktagen vor der Veranstaltung: 100 % der Bestellsumme
6. Anpassungen aus den All-Inclusive-Paketen
Anpassungen aus den All-Inclusive-Paketen sind nur nach Absprache mit dem Event Manager möglich. Es können nur Produkte, mit Ausnahme der Produkte der Krombacher Brauerei und Coca‑Cola, getauscht werden. Die auszutauschenden Produkte müssen die gleichen Einkaufspreise haben; andernfalls wird die Differenz berechnet. Der Ausschluss eines Produktes oder einer Leistung führt zu keiner Minderung des Preises.
7. Verbot von Konfetti und Feuerwerkskörpern
Das Verwenden von Konfetti sowie Feuerwerkskörpern ist strengstens untersagt. Bei Verstößen wird eine Strafe in Höhe von 150 Euro erhoben. Sollten zusätzliche Reinigungskosten anfallen, werden diese dem Verursacher ebenfalls in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Feuerwerkskörperverbot ist zusätzlich zur oben genannten Strafe eine separate Strafe durch die zuständige Behörde zu leisten. Aufgrund der umliegenden Nachbarn und der Tiere in der Umgebung wird ein Verstoß besonders streng geahndet. Dies betrifft auch weitere Anwohner sowie umliegende Firmen, die großen Wert auf den Schutz der Umgebung legen.
8. Haftung für externe Dienstleistungen
Für Dienstleistungen, die nicht über die Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG gebucht wurden, übernehmen wir keine Haftung. Dies betrifft insbesondere:
- Bereitstellung von Stromkabeln,
- Tischservice,
- Bereitstellung von Besteck und Tellern,
- Vorbereitung und Herrichtung der Veranstaltungsräume.
Externe Dienstleister müssen während der vorgegebenen Zeiten eintreffen. Zudem müssen alle Geräte, die durch externe Dienstleister mitgebracht werden, eine gültige DGUV V3-Prüfung vorweisen. Sollte diese Prüfung nicht vorhanden sein, ist ein Aufbau der Geräte nicht zulässig.
9. Personalbereitstellung
Unser Personal ist in der Regel 15-30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung anwesend. Sollte ein dritter Dienstleister früher aufbauen müssen, werden für jede zusätzliche Stunde 34,99 Euro berechnet.
10. Vandalismus, Schäden und Haftungsausschluss für Wertgegenstände
Bei Vandalismus oder absichtlicher Zerstörung behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Rechnung zu stellen. Die Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Garderobe, Bargeld, Sachgeschenken sowie anderen Wertgegenständen, die auf der Veranstaltung mitgeführt werden.
11. Verhalten der Teilnehmer und Hausrecht
Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer, die übermäßig aggressiv oder negativ betrunken sind, von der Veranstaltung zu entfernen. Dies gilt insbesondere für aggressives oder sexuell übergriffiges Verhalten.
Das Hausrecht liegt bei der Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung andere Bereiche des Geländes wie Häuser, Hallen oder Betriebsräume zu betreten oder dort Gegenstände zu durchsuchen. Zudem ist das Sitzen auf landwirtschaftlichen Geräten oder anderen Betriebseinrichtungen strengstens untersagt. Für Verletzungen oder Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder durch das eigenmächtige Verlassen des Veranstaltungsbereichs entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
12. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Event Manager oder dem zuständigen Personal gestattet. Der Einsatz von Drohnen ist nur mit einem gültigen Drohnenführerschein zulässig und muss im Voraus genehmigt werden.
13. Parallelveranstaltungen
Die Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, parallel zur gebuchten Veranstaltung andere Veranstaltungen auf dem Gelände durchzuführen. Es wird sichergestellt, dass die Veranstaltungen voneinander getrennt und die vereinbarten Leistungen sowie die Privatsphäre der Gäste nicht beeinträchtigt werden.
14. Bild- und Mediennutzung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG sowie alle am Standort ansässigen Firmen, einschließlich des Hofes an der Adresse Blasum 1, 59368 Werne, Fotos und Medien, die am Veranstaltungstag gemacht werden, für eigene Marketingzwecke nutzen dürfen. Dies umfasst die Veröffentlichung auf unseren sozialen Medien, der Website und weiteren Werbematerialien. Sollten bestimmte Gäste oder Bereiche von dieser Regelung ausgenommen sein, bitten wir um eine vorherige Absprache.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Werne.
16. Jugendschutz und Haftungsausschluss beim Ausschank von Alkohol
Der Veranstalter (Kunde) ist dafür verantwortlich, dass das Jugendschutzgesetz während der Veranstaltung eingehalten wird. Dies betrifft insbesondere den Ausschank und Konsum von Alkohol durch Minderjährige.
Die Laurenz Immobilien GmbH & Co. KG sowie das eingesetzte Personal übernehmen keine Verantwortung für die Alterskontrolle der Gäste. Es obliegt dem Veranstalter sicherzustellen, dass keine alkoholischen Getränke an Personen unter 18 Jahren (bzw. unter 16 Jahren bei Bier, Wein oder Sekt) ausgegeben oder von diesen konsumiert werden.
Falls eine behördliche Kontrolle erfolgt oder rechtliche Konsequenzen entstehen, liegt die Haftung vollständig beim Veranstalter.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
18. Nutzung des Behinderten-WC im Kornspeicher
Das Behinderten-WC im Kornspeicher steht allen beeinträchtigten Personen auf dem Hof zur Verfügung. Vor der Nutzung wird das Brautpaar informiert, falls sich dort noch private Gegenstände befinden.